Es ist scheinbar ruhig geworden um die Terrorgruppe des IS. Aber ist der so genannte „Islamische Staat“ wirklich am Ende? Zu seinen Hochzeiten hatte die Organisation schätzungsweise 80.000 Kämpfer und sonstige Mitglieder, rund die Hälfte stammten nicht aus Syrien oder dem Irak, sondern aus arabischen Staaten, Europa oder den russischen Republiken. Wo halten sie sich heute auf, wie viele von ihnen leben überhaupt noch – und ist es denkbar, dass sie versuchen werden, das Projekt des IS weiterzuführen? Was bedeutet das Ende des Terror-Staates für unsere Sicherheit in Europa – wenn nun immer mehr IS-Kämpfer zurückkommen, wenn Frauen und Kinder, die im IS gelebt haben, unter uns wohnen.
Diese drei Leserfragen konnten wir aus Zeitgründen leider nicht mehr beantworten – daher reichen wir die Antworten schriftlich nach:
Was ist über den Drogenkonsum (Amphetamine, Opioide etc) des IS bekannt? Sind IS-Dealer in Flüchtlingsunterkünften aktiv?
Es ist bekannt, dass Kämpfer nahezu aller Kriegsparteien in Syrien Amphetamine schlucken, insbesondere eine lokale Variante namens „Captagon“, die wohl zumeist im Libanon oder in der Türkei hergestellt wird, z. T. auch in Syrien. IS-Kämpfer scheinen das aber kaum, gar nicht oder jedenfalls in geringerem Ausmaße zu tun. Beweise über Konsum beim IS habe ich keine, nur Gerüchte. Dass der IS oder einzelne seiner Mitglieder möglicherweise durch Drogenhandel Geld zu generieren versuchen, würde ich nicht ausschließen. Aber auch da vermute ich, das dürfte eher im Nahen Osten selbst der Fall sein als in deutschen Flüchtlingsheimen. Aber wie gesagt: ausschließen würde ich es nicht. Wenn, dann dürfte es sich m. E. aber eher um Einzelfälle als um eine Strategie handeln, die Entdeckungsgefahr hier ist doch etwas zu groß.
Inwieweit kann man die Radikalisierung von jungen Europäern, und vielleicht speziell jungen Deutschen oder in Deutschland lebenden Jungen, mit der Radikalisierung der RAF vergleichen – schätzen Sie Beweggründe ähnlich ein? Ist es Angst vor der Zukunft oder das Aufbäumen und/oder aus dem Ruder laufende Revolutionen der Jugend gegen das Establishment ? Damals waren unter den Terroristen viele Hoch(aus-)gebildete. Gibt es einen Anhaltspunkt über die Zuläufer heute? Und, inwieweit schätzen Sie die Beweggründe der Zuläufer zu einer religiösen Gruppierung als eine Art „Sehnsucht nach einem Glauben“ im Sinne von Gewissheit, d. h. eine Sehnsucht nach blindem Vertrauen in einer hochtechnisierten Gesellschaft ein?
Ich glaube, man kann IS und RAF nur sehr begrenzt vergleichen. Am ehesten vielleicht noch in dem Punkt, dass Anhänger beider Gruppierungen subjektiv das Gefühl haben oder gehabt haben mögen, dass sie – auch mit Gewalt – dabei helfen, eine bessere Welt aufzubauen. Gerade mit Blick auf die Radikalisierungsverläufe zeigen sich aber die Unterschiede: Die RAF war ein im Kern fast schon intellektuelles Vorhaben, in dem Sinne, dass die dahinterstehende Ideologie eine große Bedeutung hatte. Die Radikalisierung verlief über Literatur, Diskussionszirkel und Schulungen. Beim IS verläuft die Radikalisierung, jedenfalls bei Kämpfern aus dem Westen, meistens weniger intellektuell, sondern eher emotional: über Freunde, über emotionalisierende Videos und Onlinepropaganda, über charismatische Hetzer und Rekruteure. Ganz gewiss gibt es bei IS-Freiwilligen in vielen Fällen tatsächlich so etwas wie eine „Sehnsucht nach Glauben“. Vielleicht aber noch stärker nach Zugehörigkeit und Verbundenheit, gepaart mit einem gewissen – subjektiven – Idealismus. Und es gibt in der Tat eine große Ablehnung der technisierten, kapitalistischen Umwelt: Die „Dunya“, das nutzlose Diesseits, wird als Gegenpol zum ewigen Leben im Jenseits aufgebaut. Auch das Jenseits wiederum ist etwas, das RAF-Rekruten ideologisch nicht zur Verfügung stand.
Mich interessiert die Politik der europäischen Länder im Umgang mit reuigen IS-Terroristen und wie die Gerichtsbarkeit der EU bzw. einzelner EU-Länder auf dieses Thema eingeht.
Dazu ein paar Fakten: Nach einer UN-Resolution aus 2015 werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, den Anschluss an eine ausländischen Terrorgruppe zum Straftatbestand zu erheben. Viele Staaten haben das umgesetzt, so dass Freiwillige aus dem Westen, die zum Kämpfen in den Nahen Osten ziehen, in vielen Fällen belangt werden können. (In Deutschland muss aber die Mitgliedschaft, ein Verbrechen oder die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat nachgewiesen werden.)
Die Strafen für terrorististische Vergehen liegen im EU-Durchschnitt derzeit bei 5 Jahren. Reue hilft bei Anklage nur bedingt – die wirkt sich natürlich auf das Strafmaß aus, verhindert aber eine Bestrafung in der Regel nicht.
In Deutschland dürften dutzende IS-Rückkehrer derzeit Haftstrafen absitzen, die ersten werden wohl bald wieder entlassen werden. Danach ist der Umgang mit ihnen mindestens ebenso Sache der Zivilgesellschaft wie der Sicherheitsbehörden.
In Europa gibt es generell große Unterschiede, was den Umgang mit IS-Rückkehrern angeht. Frankreich und Großbritannien sind eher „hart“, Skandinavien ist eher „soft“. Während einige Staaten also z. B. die Staatsbürgerschaft entziehen und nach Möglichkeit abschieben, bieten andere ausdrücklich eine „zweite Chance“ an. Deutschland ist irgendwo in der Mitte, je nach Bundesland mit einigen Unterschieden.