Besondere Teilnahmebedingungen und Hinweise zu Ihrer Teilnahme am Wahlabend des Tagesspiegels und der ZEIT am 26.09.2021
Die nachfolgenden besonderen Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich zu unseren generellen Teilnahmebedingungen. Diese finden Sie hier. Die besonderen Teilnahmebedingungen beruhen auf den Vorgaben der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Stadt Berlin vom 31.08.2021.
Besondere Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an dem Wahlabend
Voraussetzung für den Einlass zur und die Teilnahme an der Veranstaltung ist, dass Sie sämtliche zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende behördliche Vorgaben zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 sowie etwaige durch die Veranstalter erlassene Vorgaben befolgen. Dem Veranstalter steht diesbezüglich ein Weisungsrecht zu. Sollten Sie sich an die Vorgaben oder Weisungen nicht halten, hat der Veranstalter jederzeit das Recht, Sie von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Der Veranstalter wird Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben und zusätzlich vom Veranstalter erlassene Voraussetzungen unterrichten. Sie sind jedoch zudem dazu verpflichtet, sich eigenständig über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben und Einschränkungen zu informieren.
Nach aktuellem Stand sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
1. Einlassvoraussetzungen
a) Kartenbuchung
Um einen entspannten Abend im Rahmen der aktuellen Coronaverordnung zu ermöglichen, wird allen Gästen ein Sitzplatz reserviert, an dem Essen und Getränke serviert werden.
Es ist erforderlich, dass Sie für die Veranstaltung ein Online-Ticket erwerben. Dabei müssen Sie die Daten zu Ihrer Person angeben. Um möglichst vielen Gästen den Zugang zur Veranstaltung zu ermöglichen, beachten Sie bitte, dass die Einladung persönlich und nicht übertragbar ist. Begleitpersonen können wir leider nicht zulassen.
b) Nachweis Impfschutz / Genesung
Voraussetzung für den Einlass zur Veranstaltung ist die Vorlage der Bescheinigung eines vollständigen Impfschutzes oder der Genesung (gemäß § 8 Absatz 1 der o.g. Verordnung).
c) Zusätzlicher Nachweis eines negativen Coronatests
Zudem ist es unbedingt und unabhängig von dem Nachweis des Impfschutzes oder der Genesung erforderlich, dass Sie zum Einlass zur Veranstaltung den Nachweis darüber erbringen, dass Sie in einem offiziellen Testzentrum negativ auf das Coronavirus getestet wurden (Antigentest, nicht älter als 24 Stunden (gemäß § 6 Absatz 1 der o.g. Verordnung)). Der Veranstaltungslocation nahegelegenen Orte, an denen Sie sonntags einen kostenlosen PoC-Antigentest vornehmen lassen können, sind beispielsweise:
dieTeststation – U Unter den Linden / Friedrichstr.
d) Symptomfreiheit
Wenn Sie Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit Covid 19 Symptomen hatten, sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen Sie die Veranstaltung nicht besuchen. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts Symptome entwickeln, haben Sie die Veranstaltung umgehend zu verlassen.
Mit dem Betreten der Veranstaltung bestätigen Sie, dass Sie keine bekannten Krankheitssymptome aufweisen und Sie von den Behörden nicht als Kontaktperson der Kategorie 1 (höheres Infektionsrisiko) eingestuft wurden.
e) Kontaktnachverfolgung
Als Veranstalter sind wir verpflichtet, Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer zu erheben, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Sofern Sie über die „LucaApp“ verfügen, werden Ihre Daten bei der Ankunft, samt Datum und Uhrzeit, über die Luca-App erfasst. Das Akkreditierungspersonal lässt sich zum Nachweis des CheckIns die laufende Luca-App-Buchung vorzeigen. Informationen zur Datenerhebung durch die Luca-App finden Sie hier.
Für Gäste ohne Zugriff auf die Luca-App werden bei der Ankunft die Kontaktdaten (Vor- & Nachname, Anschrift, Telefonnummer) samt Datum und Uhrzeit schriftlich erfasst und auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Die Datenerhebung dient ausschließlich dem Zweck, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Ihre Daten werden für 4 Wochen aufbewahrt und bei Bedarf den Behörden zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden diese Daten gelöscht bzw. vernichtet.
2. Vorgaben während der Veranstaltung:
a) Nachweis / Sitzplatz
Sie erhalten, nachdem Sie die Akkreditierung erfolgreich durchlaufen haben, ein Armband, welches während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände sichtbar zu tragen ist.
Um einen entspannten Abend im Rahmen der aktuellen Coronaverordnung zu ermöglichen, wird allen Gästen ein Sitzplatz reserviert, an dem Essen und Getränke serviert werden.
b) Maskenpflicht
Grundsätzlich gilt für Sie, wenn Sie sich auf der Veranstaltung bewegen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Die Maske darf nur für den Moment des Trinkens und Essens am zugewiesenen Platz abgenommen werden.
c) Abstandsgebot
Zwischen den Menschen, die die Veranstaltung im Borchardt besuchen, muss, sofern Sie sich nicht an Ihrem zugewiesenen Platz aufhalten, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden (gemäß § 11 Absatz 3 der o.g. Verordnung). Wir bitten Sie, den Abstand einzuhalten.
3. Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vor Ort zu sein. Die Einlasskontrolle wird aufgrund der behördlich vorgegebenen Aufnahmen von Daten zur Kontaktnachverfolgung sowie der Kontrolle etwaiger Test- bzw. Impfzertifikate ggf. etwas mehr Zeit als üblich beanspruchen.
Wir werden Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben und zusätzliche von uns erlassene Voraussetzungen unterrichten. Sie sind jedoch zudem verpflichtet, sich eigenständig über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben und Einschränkungen zu informieren.
Besondere Hinweise zum Datenschutz
Allgemeine Hinweise zur Verarbeitung von Daten, die wir im Rahmen von Anmeldungen und Teilnahmen an Veranstaltungen erheben, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, diese finden Sie hier.
Für die Veranstaltung „Wahlabend“ gelten zudem zusätzlich folgende Hinweise:
Den Wahlabend veranstalten wir gemeinsam mit dem Verlag Der Tagesspiegel GmbH. Ihre Daten werden zum Zwecke der Abwicklung und Durchführung der Veranstaltung durch die Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co KG, Buceriusstraße, Eingang Speersort 1, 20095 Hamburg, Telefon: 040 / 32 80-0, Fax: 040 / 32 71 11, E-mail: datenschutz@zeit.de, Datenschutzbeauftragter: dsb@zeit.de) und Der Tagesspiel GmbH, Verlag Der Tagesspiegel GmbH, Askanischer Platz 3, 10961 Berlin, Tel.: +49 30 290210, E-Mail:datenschutz@tagesspiegel.de, Datenschutzbeauftragter: dsb@tagesspiegel.de) als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 26 DSGVO verarbeitet.
Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Betroffenenrechte sind die Kooperationspartner gemeinsam zuständig, ebenfalls bei Anfragen von staatlichen Stellen. Für den Betrieb der Datenbank mit Sicherstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Dokumentation der Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Einschaltung von Auftragsverarbeitern, inklusive Überprüfung und Administration der notwendigen Auftragsverarbeitungsverträge, für die Informationen der betroffenen Personen, eine etwaige Datenschutzfolgenabschätzung sowie die Löschung der Daten nach Zweckerfüllung und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist der Zeitverlag zuständig. Sofern die Parteien eine datenschutzrechtliche Pflicht trifft, für die keine interne Zuständigkeitsregelung getroffen wurde, ist von einer gemeinsamen Zuständigkeit auszugehen.